Zurück

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Montage und Schlüsseldienst

§ 1 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung der Auftraggeber- und Einsatzdaten nach § 238 Abs. 1 HGB

Die Auftragsdaten werden zum Zwecke des Nachweises diverser kaufmännischer Verpflichtungen in unserer Datenbank gespeichert oder im Original aufbewahrt. Die Vernichtung/Löschung wird nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeführt. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform vor Ort. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit:

„Der fliegende Schlüsseldienst Sicherheitstechnik“
Henning Service- und Beteiligungs GmbH
Bahnhofstraße 67, 14612 Falkensee

(im folgenden Auftragnehmer) zustande.

Zur Erfüllung der Mitteilungspflicht bietet der Auftragnehmer bei der Nutzung von Fernabsatzsystemen dem Auftraggeber in dem jeweiligen System vor Vertragsschluss die Möglichkeit, diese AGB als druckbare Version (PDR-Datei) zu speichern und bei Vertragsschluss sich den Vertrag ebenfalls in druckbarer Version zu speichern. In allen anderen Fällen werden dem Auftraggeber die AGB vor oder bei Vertragsschluss zur Kenntnis gegeben.

§ 2 Geltung der AGB in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen/Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und einem Auftraggeber in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Werkleistungen und/oder der Warenverkauf durch den Auftragnehmer.

§ 3 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB des Auftragnehmers abweichende Bedingungen des Aufraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die Bestätigung oder die Ausführung eines Auftrages gilt in keinem Fall als Duldung oder schweigend erteilte Zustimmung zu Bedingungen des Auftraggebers, auch wenn dies in seinen Bedingungen ausdrücklich festgelegt ist.

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie einzelvertraglich und schriftlich vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, Freiberufler oder Gewerbetreibender (zusammenfassend nachfolgend Vollkaufmann genannt) ist, oder sein Auftrag den Anschein erweckt, dass er einen gewerblichen Hintergrund vermuten lässt (z.B. Einrichtung einer Schließanlage), gelten die hier vorliegenden AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst ohne ausdrückliche Vereinbarung und unabhängig von einer gewerberechtlichen oder steuerrechtlichen Anmeldung der Tätigkeit des Vollkaufmann.

Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen werden für alle zukünftigen Verträge mit Veröffentlichung wirksam, sofern kein späterer Termin genannt ist. Soweit die Änderungen oder Ergänzungen laufende Verträge betreffen, gelten sie als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen 30 Tagen nach In-Kenntnis- Setzung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Vertragspartner fristgerecht, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten AGB in Kraft treten sollen.

§ 4 Angebot, Vertragsabschluss, Rücktritt und Widerruf

Alle Verträge oder Angebote (nachfolgend Angebote genannt), welche dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer oder deren Handlungsgehilfen unterbreitet werden, führen bei deren Annahme zum Vertragsabschluss. Die Annahme erfolgt durch eindeutige Abgabe der Willensbekundung zur Annahme durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer oder deren Handlungsgehilfen.

Dazu bestehen folgende Möglichkeiten:

  • per Unterschrift auf dem Angebot, wobei dem Angebot ein Bestell-und Auftragsformular oder ein Vertrag gleichgestellt ist, und deren Übergabe oder Weiterleitung an die Firma, per Erklärung in einer eindeutig dem Auftraggeber und dem Angebot zuordenbaren E-Mail,
  • per Erklärung in einer eindeutig dem Auftraggeber und dem Angebot zuordenbaren
  • SMS,
  • per mündlich abzugebender Erklärung,
  • per eindeutig zuordenbarer Zahlung oder Anzahlung auf dieses Angebot

In den Fällen, in denen für das Angebot keine eigene Finanzierungsmöglichkeit von Dem Auftragnehmer angeboten wird, bestätigt der Auftraggeber mit der Annahme, dass er wirtschaftlich in der Lage ist, den Angebotspreis zu zahlen, oder ihm eine schriftliche, unwiderrufliche Zahlungszusage eines Kreditinstitutes, einer Versicherung, oder eines öffentlichen Trägers vorliegt. Bei angebotener eigener Finanzierungsmöglichkeit durch die Auftragnehmer gilt dieses gleichbedeutend für die jeweiligen Teilbeträge zu deren Fälligkeiten.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware und der vollbrachten Dienstleistung das Recht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/ Werklohns vor.

§ 6 Legitimation

Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber verlangen, dass dieser nachweist, dass er zur Auftragserteilung bzw. zum Zutritt zur Wohnung berechtigt ist. Dies kann unter anderem durch Vorlage des Personalausweises, des Mietvertrages oder Hinzuziehung von Zeuge (bspw. Nachbarn) geschehen. Wenn der Auftraggeber seine Berechtigung nicht nachweisen kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Öffnung der Tür zu verweigern.

Auskünfte über die Art der Notsituation (zugefallene Türen, Schlüssel steckt von innen bei einem normalen Schließzylinder – kein Panikschloss, Schließanlagen- Schlüssel etc.) müssen auch zutreffend sein und beeinflussen die Höhe der Kosten (geschätzter Aufwand vorab am Telefon lt. Beschreibung des Auftraggebers) zum Teil erheblich.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Leistungen sind grundsätzlich sofort nach Erbringung zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer erhält eine Rechnung oder ein Dienstleistungsprotokoll über die erbrachten Leistungen.

  2. Der Kaufpreis ist mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

  3. Die Rechnung wird entweder in bar, mit EC-Karte oder mit Zustimmung des Auftragnehmers per Überweisung bezahlt..

  4. Der Auftraggeber, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Mängel der Waren haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) bzw. des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB).

  2. Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 BGB für neue Artikel beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Im Übrigen beträgt sie zwei Jahre.

  3. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

  4. Die Haftungsbeschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 2 und 3 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).

  5. Der Auftraggeber hat für den Fall der Geltendmachung eines Mängelanspruches gegen den Auftragnehmer ein Recht auf Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Seine sonstigen Rechte aus § 437 BGB bzw. § 634 BGB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer kann die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Auftraggebers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Auftragnehmers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

  6. Liefert der Auftragnehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Auftraggeber Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

  2. Sofern die Parteien Kaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben die Stadt des Sitzes des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

  3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder der Auftragnehmer diese anerkannt hat.

  4. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein